Weiterbildungen nach dem BKrFQG
Wir bieten Ihnen hier die benötigten Weiterbildungen im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) an.
Das seit 2006 gültige BkrFQG schreibt einerseits eine Grundqualifikation für Führerschein-Neulinge vor und andererseits eine regelmäßige Weiterbildung von 35 Stunden für alle, die ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen (bis auf wenige Ausnahmen, siehe auch FAQ).
Bei Nichtbeachtung können hohe Geldstrafen sowohl für den Fahrer als auch für für den Unternehmer verhängt werden.
Bei der Durchführung dieser Weiterbildungen erweisen sich immer wieder unsere langjährige Erfahrung und Praxis im gewerblichen Kraftverkehr von Vorteil. Sowohl als Bus- und LKW-Fahrer als auch in der Führung und als Inhaber eines Fuhrparks sind uns alle Facetten des Gewerbes bekannt. Zusätzlich erhalten die Schulungen für LKW-Fahrer einen weiteren Praxisbezug durch mehrjährige Berufserfahrung in der Disposition einer international tätigen Spedition. Weiter berücksichtigen wir aktuelle Gesetzesänderungen und Erfahrungen, z.B. bei Kontrollen im In- und Ausland.