Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer/innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BerufskraftfahrerQualifikations-Gesetz - BKrFQG)

Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.

BKrFQG & BKrFQV

Die gesetzliche Grundlage bilden Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz  (BKrFQG) & Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung  (BKrFQV)

Das BKrFQG regelt die Aus-und Weiterbildung von Kraftfahrern/innen. Dadurch soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden.

Betroffen davon sind bis auf wenige Ausnahmen alle Fahrer/innen soweit sie die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. Durch Inkrafttreten dieses Gesetzes reicht der Erwerb der Fahrerlaubnis alleine nicht mehr aus. Es dürfen nur solche Kraftfahrer/innen beschäftigt werden, die eine Qualifikation bzw. die Weiterbildung nach der BKrFQV nachweisen können.

Die Grundqualifikation muss nur nachgewiesen werden, wenn die Fahrerlaubnis nach dem
10.09.2008 Klassen D, D1, DE, D1E bzw.nach dem
10.09.2009 Klassen C, C1, CE, C1E erteilt wurde.

Für diejenigen, die ihre Fahrerlaubnis vorher erworben haben, besteht ein Bestandschutz (d.h. die Nachweispflicht einer Grundqualifikation entfällt).

Die Weiterbildungen müssen jedoch alle Fahrer/innen nachweisen (bis auf wenige Ausnahmen). Dieser Nachweis wird durch die Eintragung der Kennziffer 95 in der Zeile 12 in der Fahrerlaubnis dokumentiert. Die Weiterbildungen müssen alle 5 Jahre wiederholt werden.

In der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) sind die Details zum Erwerb der Grundqualifikation und zu den Weiterbildungen geregelt. So sind dort auch die in den Weiterbildungen zu vermittelnden Kenntnisbereiche festgelegt. Hier soll besonderes Gewicht auf die Verkehrssicherheit und sparsamen Kraftstoffverbrauch gelegt werden.

Berufskraftfahrerqualifikation „Module“

Warum hat sich der Begriff „Module“ so etabliert??????

Im Groben hat der Gesetzgeber in der BKrFQV drei Kenntnisbereiche festgelegt. Dort steht in §4: (1) Durch die Weiterbildung sind die in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen. Dabei genügt es, dass aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist.

1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln.
2. Anwendung der Vorschriften.
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik.

Der Begriff „Module“ ist durch die großen Verlage die Medien für die Fahrschul-Aus-und Weiterbildungen produzieren, im Sprachgebrauch eingeführt worden und haben sich inzwischen etabliert.

So sprechen viele Fahrer, aber auch Weiterbildungsanbieter von den „Modulen.“ Ein Problem dabei ist, dass die verschiedenen Anbieter die Kenntnisbereiche in unterschiedlichen „Modulen“ integrieren, so dass das bei den Teilnehmern immer wieder zu Verwirrung führt wenn sie bei einem Anbieter angeben gewisse „Module“ schon absolviert zu haben. Wir haben unseren Schulungen auch die Bezeichnung “ Modul“ hinzugefügt um so eine wenig Orientierung zu geben. Sollten Sie dazu Fragen haben Sprechen Sie uns an.

Fachlich richtig ist es von den „Kenntnisbereichen“ zu sprechen.

 

Das BKrFQG sieht bei Nichtbeachtung drastische Strafen für Fahrer vor, aber auch für diejenigen, die Fahrten anordnen.

Termine

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Modul 3 | Lkw/Bus | Gefahrenwahrnehmung

07.12.2024, 08.30 Uhr

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Modul 4 | Lkw/Bus | Schadensprävention

18.01.2025, 08.30 Uhr

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Modul 5 | Lkw/Bus | Sicherheit für Ladung & Fahrgast

08.02.2025, 08.30 Uhr

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Modul 1 | Lkw/Bus | Eco-Training & Assistenzsysteme

22.03.2025, 08.30 Uhr

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Modul 2 | Lkw/Bus | Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

26.04.2025, 08.30 Uhr

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Modul 3 | Lkw/Bus | Gefahrenwahrnehmung

10.05.2025, 08.30 Uhr

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Modul 4 | Lkw/Bus | Schadensprävention

21.06.2025, 08.30 Uhr

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Modul 5 | Lkw/Bus | Sicherheit für Ladung & Fahrgast

30.08.2025, 08.30 Uhr

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Modul 1 | Lkw/Bus | Eco-Training & Assistenzsysteme

20.09.2025, 08.30 Uhr

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Modul 2 | Lkw/Bus | Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

15.11.2025, 08.30 Uhr

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Modul 3 | Lkw/Bus | Gefahrenwahrnehmung

13.12.2025, 08.30 Uhr

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